QUNDIS ist Marktführer im Bereich Heizkostenverteiler. Mehr als 4 Millionen Geräte werden pro Jahr bei uns in Erfurt produziert und auf dem Weltmarkt verkauft. Unsere Spezialität: Die Messgenauigkeit. Während Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip eine Messtoleranz von bis zu 15 Prozent aufweisen, sichert die Verdunstungsprinzip eine Messtoleranz von bis zu 15
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> Heizkostenabrechnung
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> Checkliste Legionellen-Prüfpflicht
> Die Trinkwasserverordnung
> ESRON Firmenbroschüre
Gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung -HeizkostenV) wird eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung dann notwendig (bzw. ist verbindlich vorgeschrieben), sobald mehr als zwei Wohneinheiten eines Hauses an die gleiche Wärmeversorgung (Anlage mit Heizwärme und/oder Warmwasser) angeschlossen sind. Dies erfordert eine exakte Abrechnung, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Parteien/Mieter Ihres Hauses bzw. Ihrer Immobilie umgelegt werden muss.
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Gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung -HeizkostenV) wird eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung dann notwendig (bzw. ist verbindlich vorgeschrieben), sobald mehr als zwei Wohneinheiten eines Hauses an die gleiche Wärmeversorgung (Anlage mit Heizwärme und/oder Warmwasser) angeschlossen sind. Dies erfordert eine exakte Abrechnung, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Parteien/Mieter Ihres Hauses bzw. Ihrer Immobilie umgelegt werden muss.
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Als Full-Service-Partner für die Immobilienwirtschaft übernehmen wir die komplette Abrechnung Ihrer Heizkosten; von der technischen Objektaufnahme (direkt bei Ihnen vor Ort) bis zur Erstellung einer detaillierten (und verordnungsgemäßen) Heizkostenabrechnung für jede Mietpartei. Transparenz steht für uns hierbei an erster Stelle und wir betreuen Ihre Mieter bei Rückfragen individuell und unkompliziert.
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Trinkwasseruntersuchung
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb schreibt auch der gesetzgeber eine regelmäßige Legionellenüberprüfung unseres Leitungswassers vor. Hier liegen die Abstände füri Wohngebäuden bei 3 Jahren. Öffentliche Gebäude unterliegen der jährlichen Prüfpflicht. Je nach Gebäudetyp, Art der Wasseraufbereitung, Größe des Wasserspeichers und Leitungsinhalts sind regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen.
Was tun bei Legionellenbefall
In Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor MUSTERFIRMA gewährleisten wir eine exakte auswertung Ihres Trinkwassers und kommen somit den gesetzlichen Bestimmungen nach. Sie werden von uns zeitnah über die ergebnisse informiert. Die notwendige Weiterleitung der Laborergebnisse an die zuständigen Behörden werden, ohne gesonderte Berechnung, durch uns durchgeführt. Sollten die Legionellenwerte einmal nicht im Grenzbereich sein, setehn wir ihnen mit unserer erfahrung und besten Kontakten zu Fachfirmen gerne begleitend zur Seite.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Legionellenprüfung in Ihrer Liegenschaften durchgeführt werden muss,beraten wir Sie gerne und prüfen bei einem Vororttermin nach den gesetzlichen Bestimmungen die Notwendigkeit einer evtl. Prüfpflicht.
Gesetzliche Bestimmungen (Auszug) + Grafik